Bayern wird verklagt: Verfassungsgerichtsklage wegen bayerischer Cannabispolitik

02. Oktober 2024 || Werden Söder & Co. endlich juristisch abgewatscht? Eine heute beim Verfassungsgericht eingereichte Klage gegen die bayerische Staatsregierung leitet zumindest den ersten Schritt in diese Richtung ein.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die bayerische Staatsregierung die Quittung für ihre nach wie vor viel zu repressive Drogenpolitik in Bezug auf Cannabis erhält. Denn eins dürfte ein halbes Jahr nach der Legalisierung auch dem innigsten CSU-Fan klar geworden sein: es geht hier schon lange nicht mehr um eine sinnhafte Diskussion über ein kontroverses Gesetz. Vielmehr zeigen Markus Söder und Judith Gerlach inzwischen recht offenkundig, dass sie keinerlei Interesse haben, sich sachlich auch nur mit dem Thema auseinanderzusetzen, geschweige denn einen Beitrag zu leisten, das zurecht oft kritisierte KCanG im Sinne des Bürgers zu verbessern. Cannabis gibt es in Bayern nicht, und Kiffer am liebsten auch nicht. Da wirkt es schon fast hämisch, wenn die beiden Spitzenpolitiker bei jeder Volksfesteröffnung grinsend die Mass Bier in die Kamera halten. Ist ja Tradition. Und Doppelmoral. Und – um zurück zum Juristischen zu kommen: eine Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten, die nun auch im Rahmen dieser Klage auf den rechtlichen Prüfstand soll.

Bliebe es bei diesem sinnfreien Populismus, könnte dies noch unter das Recht der persönlichen Meinungsäußerung fallen. Jedoch nutzt die bayerische Staatsregierung ihr Amt aus, um verfassungswidrig das von der Bundesregierung evaluierte und festgelegte Gesetz zu unterlaufen und stellenweise sogar gänzlich zu kippen. Zu dieser Meinung kam auch ein großes Bündnis aus Politikern verschiedener Parteien, Experten und Medizinern, sowie Institutionen wie dem Deutschen Hanfverband – und reagierte nun mit dem Einreichen einer sogenannten Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgericht.

Der Blick auf die Statistiken gibt Cannabisfreunden allerdings einen kleinen Dämpfer: nur rund 9 Prozent aller Popularklagen beim Verfassungsgericht waren am Ende erfolgreich, oft dauerten diese Prozesse mehrere Jahre. Mitunter könnte diese Klage also noch in den Kinderschuhen stecken, wenn 2025 bereits eine neue Bundesregierung an die Macht kommt.

Umso wichtiger ist unser Vereinswirken in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit: je schneller eine echte Entstigmatisierung kommt, je aufgeklärter die Öffentlichkeit ist, je mehr die Lügen und Populismusaktionen der CSU offenbart werden, desto sicherer bleibt uns diese Teillegalisierung erhalten und der Weg für weitere Schritte offen. Ansonsten müssen sich rund 5 Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland darauf einstellen müssen, bald wieder Straftäter zu sein.