Registereintragung erfolgreich: der CSC Hallertau ist nun ein „e.V.“

01. August 2024 || Ein großer Meilenstein des Cannabis Social Club Hallertau ist erreicht: wir sind ab sofort ein eingetragener Verein und somit rechtsfähig!

Unsere bereits Mitte Mai beantragte und beim Notar beglaubigte Registeranmeldung war nach zweieinhalb Monaten endlich erfolgreich und das Amtsgericht Ingolstadt hat die Eintragung vollzogen.
Unter der Nummer VR 201275 ist der Cannabis Social Club Hallertau e.V. seit 01.08.2024 im Vereinsregister gemeldet.

Mit der Rechtsfähigkeit wollen wir nicht nur freier als Verein agieren können, sondern auch der Seriosität und Ernsthaftigkeit unserer Ziele Nachdruck verleihen.

Und zu tun gibt es gerade in Bayern genug: die Teillegalisierung ist inzwischen über ein halbes Jahr alt (die Welt ist seitdem nicht untergegangen) und immer noch verrennt sich die bayerische Staatsregierung in das Kreieren völlig sinnfreier Sondergesetze, anstelle ihre Verantwortung bei der öffentlichen Aufklärung und der Entwicklung eines praxisnahen Jugendschutzes zu übernehmen. In dutzenden Gesprächen und Diskussionen stellen wir wöchentlich immer wieder aufs Neue fest, wie wenig die „Normalbevölkerung“ über Cannabis – von der Pflanze bis hin zum fertigen Konsumprodukt – weiß.

Stattdessen werden von Markus Söder und Judith Gerlach (beide CSU) aus Populismusgründen Fehlinformationen, nicht belegbare Behauptungen und teils offenkundige Lügen gestreut. Für ihre Doppelmoral, die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol und den eigensinnigen Sonderweg wurde die bayerische Staatsregierung nun sogar vor dem Verfassungsgericht verklagt: von einem parteiübergreifenden Bündnis aus Politikern, Experten, Toxikologen und Institutionen wie dem deutschen Hanfverband.

Was hier wie immer auf der Strecke bleibt, ist leider auch das Wichtigste an der gesamten Cannabislegalisierung: die echte und ehrliche Aufklärung, das Informieren und das Entstigmatisieren. Dies versuchen Vereine wie wir zu übernehmen – ab sofort als rechtsfähiger Verein.