Es ist amtlich: Schwesig unterzeichnet CanG

Nun ist auch die letzte „Hürde“ genommen: die Urlaubsvertreterin des Bundespräsidenten hat wie erhofft das Cannabisgesetz (aufgeteilt in „KCanG“ und „MedCanG“) unterzeichnet – den Gegnern dürfte vor Schreck die Flasche Bier aus der Hand gefallen sein.

Wurde am 27.03.2024 nachmittags veröffentlicht: das CanG

Auf diesen Schock werden viele bayerische Politiker erstmal einen kalten Hopfenschnaps brauchen… Trotz ihres letzten Aufbäumens müssen Cannabisgegner das mit ansehen, was für einen großen Teil der Bevölkerung und inzwischen auch der Politik längst überfällig war: Die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel im sogenannten KCanG (Konsumcannabis-Gesetz, das Teil des neuen CanG ist).

Zugegeben, es ist bislang nur eine Teillegalisierung und natürlich weit von dem entfernt, was am effektivsten den Schwarzmarkt zurückdrängen würde, aber es ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung.

Das Inkrafttreten des Gesetzes teilt sich auf – allerdings anders als bislang bekannt war: es bleibt dabei, dass ab 1. April 2024 der Besitz und private Eigenanbau legal sein werden, Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel gilt und damit Millionen Nutzer in Deutschland endlich entkriminalisiert werden. Wie ebenfalls bereits angekündigt können ab 1. Juli 2024 Anbauvereinigungen nach Genehmigung mit dem gemeinschaftlichen Anbau beginnen. Neu dagegen ist eine konkrete Übergangsfrist für die Amnestieregelung, die ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Dadurch haben die Gerichte und zuständigen Behörden einen zusätzlichen Puffer zur Verfügung.

Allen Konsumenten unter Euch empfehlen wir auf jeden Fall, den Regelungstext komplett und genau anzusehen – hier finden sich neben den bekannten Hauptdiskussionspunkten auch alle detaillierten Regeln für Anbauvereinigungen (zu denen wir nicht gehören).

Auf jeden Fall ist spätestens heute der Tag, an dem so richtig gefeiert werden darf, denn jetzt ist es amtlich: wir dürfen ab 1. April legal Cannabis besitzen, konsumieren und anbauen, und das ist ein Meilenstein in der Justizgeschichte der Bundesrepublik Deutschland!