Autor: Mweber

Bayern wird verklagt: Verfassungsgerichtsklage wegen bayerischer Cannabispolitik

02. Oktober 2024 || Werden Söder & Co. endlich juristisch abgewatscht? Eine heute beim Verfassungsgericht eingereichte Klage gegen die bayerische Staatsregierung leitet zumindest den ersten Schritt in diese Richtung ein.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis die bayerische Staatsregierung die Quittung für ihre nach wie vor viel zu repressive Drogenpolitik in Bezug auf Cannabis erhält. Denn eins dürfte ein halbes Jahr nach der Legalisierung auch dem innigsten CSU-Fan klar geworden sein: es geht hier schon lange nicht mehr um eine sinnhafte Diskussion über ein kontroverses Gesetz. Vielmehr zeigen Markus Söder und Judith Gerlach inzwischen recht offenkundig, dass sie keinerlei Interesse haben, sich sachlich auch nur mit dem Thema auseinanderzusetzen, geschweige denn einen Beitrag zu leisten, das zurecht oft kritisierte KCanG im Sinne des Bürgers zu verbessern. Cannabis gibt es in Bayern nicht, und Kiffer am liebsten auch nicht. Da wirkt es schon fast hämisch, wenn die beiden Spitzenpolitiker bei jeder Volksfesteröffnung grinsend die Mass Bier in die Kamera halten. Ist ja Tradition. Und Doppelmoral. Und – um zurück zum Juristischen zu kommen: eine Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten, die nun auch im Rahmen dieser Klage auf den rechtlichen Prüfstand soll.

Bliebe es bei diesem sinnfreien Populismus, könnte dies noch unter das Recht der persönlichen Meinungsäußerung fallen. Jedoch nutzt die bayerische Staatsregierung ihr Amt aus, um verfassungswidrig das von der Bundesregierung evaluierte und festgelegte Gesetz zu unterlaufen und stellenweise sogar gänzlich zu kippen. Zu dieser Meinung kam auch ein großes Bündnis aus Politikern verschiedener Parteien, Experten und Medizinern, sowie Institutionen wie dem Deutschen Hanfverband – und reagierte nun mit dem Einreichen einer sogenannten Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgericht.

Der Blick auf die Statistiken gibt Cannabisfreunden allerdings einen kleinen Dämpfer: nur rund 9 Prozent aller Popularklagen beim Verfassungsgericht waren am Ende erfolgreich, oft dauerten diese Prozesse mehrere Jahre. Mitunter könnte diese Klage also noch in den Kinderschuhen stecken, wenn 2025 bereits eine neue Bundesregierung an die Macht kommt.

Umso wichtiger ist unser Vereinswirken in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit: je schneller eine echte Entstigmatisierung kommt, je aufgeklärter die Öffentlichkeit ist, je mehr die Lügen und Populismusaktionen der CSU offenbart werden, desto sicherer bleibt uns diese Teillegalisierung erhalten und der Weg für weitere Schritte offen. Ansonsten müssen sich rund 5 Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland darauf einstellen müssen, bald wieder Straftäter zu sein.

Registereintragung erfolgreich: der CSC Hallertau ist nun ein „e.V.“

01. August 2024 || Ein großer Meilenstein des Cannabis Social Club Hallertau ist erreicht: wir sind ab sofort ein eingetragener Verein und somit rechtsfähig!

Unsere bereits Mitte Mai beantragte und beim Notar beglaubigte Registeranmeldung war nach zweieinhalb Monaten endlich erfolgreich und das Amtsgericht Ingolstadt hat die Eintragung vollzogen.
Unter der Nummer VR 201275 ist der Cannabis Social Club Hallertau e.V. seit 01.08.2024 im Vereinsregister gemeldet.

Mit der Rechtsfähigkeit wollen wir nicht nur freier als Verein agieren können, sondern auch der Seriosität und Ernsthaftigkeit unserer Ziele Nachdruck verleihen.

Und zu tun gibt es gerade in Bayern genug: die Teillegalisierung ist inzwischen über ein halbes Jahr alt (die Welt ist seitdem nicht untergegangen) und immer noch verrennt sich die bayerische Staatsregierung in das Kreieren völlig sinnfreier Sondergesetze, anstelle ihre Verantwortung bei der öffentlichen Aufklärung und der Entwicklung eines praxisnahen Jugendschutzes zu übernehmen. In dutzenden Gesprächen und Diskussionen stellen wir wöchentlich immer wieder aufs Neue fest, wie wenig die „Normalbevölkerung“ über Cannabis – von der Pflanze bis hin zum fertigen Konsumprodukt – weiß.

Stattdessen werden von Markus Söder und Judith Gerlach (beide CSU) aus Populismusgründen Fehlinformationen, nicht belegbare Behauptungen und teils offenkundige Lügen gestreut. Für ihre Doppelmoral, die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol und den eigensinnigen Sonderweg wurde die bayerische Staatsregierung nun sogar vor dem Verfassungsgericht verklagt: von einem parteiübergreifenden Bündnis aus Politikern, Experten, Toxikologen und Institutionen wie dem deutschen Hanfverband.

Was hier wie immer auf der Strecke bleibt, ist leider auch das Wichtigste an der gesamten Cannabislegalisierung: die echte und ehrliche Aufklärung, das Informieren und das Entstigmatisieren. Dies versuchen Vereine wie wir zu übernehmen – ab sofort als rechtsfähiger Verein.

Zeitenwende für Cannabiskonsumenten: Weed wird endlich (teil-)legal

ES IST VOLLBRACHT – CONGRATS: Mit dem heutigen 1. April 2024 beginnt für Cannabis-Konsumenten eine NEUE ÄRA. Viele haben jahrzehntelang darauf gewartet, und es ist völlig klar, dass jeder Bock hat, sich erstmal in aller Öffentlichkeit ein dickes Teil anzuzünden – ohne Stigma, ohne Kriminalisierung, ohne Strafe.

Dennoch bitten wir Euch, heute und auch in den nächsten Wochen mit einem gewissen Hauch von Vernunft vorzugehen und nicht gleich der Gesellschaft ein „Kifferchaos“ vor die Füße zu legen und damit den Kritikern in die Hände zu spielen. Es ist keinem geholfen, wenn wir uns als das präsentieren, als was uns die Hardcoregegner immer zu Unrecht darstellen wollten.

Wir haben mit dem #CanG ein zartes Pflänzchen erhalten, das gehegt und gepflegt werden muss. Zugegeben, es ist ein leicht verkrüppeltes Pflänzchen 😉 und ein paar Zweige sind etwas verstümmelt, aber es kann trotzdem noch ein ordentlicher Busch draus werden.

Lasst uns den Tag heute gebührend feiern, aber mit Vernunft und Rücksicht auf Familien und Kids.

Liebe Grüße und viel Spaß heute (meistens um 16:20 Uhr),

Euer CSC Hallertau


Hier nochmal der Regelungstext mit dem Tipp, sich das Gesetz als Betroffener gut durchzulesen.


Es ist amtlich: Schwesig unterzeichnet CanG

Nun ist auch die letzte „Hürde“ genommen: die Urlaubsvertreterin des Bundespräsidenten hat wie erhofft das Cannabisgesetz (aufgeteilt in „KCanG“ und „MedCanG“) unterzeichnet – den Gegnern dürfte vor Schreck die Flasche Bier aus der Hand gefallen sein.

Wurde am 27.03.2024 nachmittags veröffentlicht: das CanG

Auf diesen Schock werden viele bayerische Politiker erstmal einen kalten Hopfenschnaps brauchen… Trotz ihres letzten Aufbäumens müssen Cannabisgegner das mit ansehen, was für einen großen Teil der Bevölkerung und inzwischen auch der Politik längst überfällig war: Die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel im sogenannten KCanG (Konsumcannabis-Gesetz, das Teil des neuen CanG ist).

Zugegeben, es ist bislang nur eine Teillegalisierung und natürlich weit von dem entfernt, was am effektivsten den Schwarzmarkt zurückdrängen würde, aber es ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung.

Das Inkrafttreten des Gesetzes teilt sich auf – allerdings anders als bislang bekannt war: es bleibt dabei, dass ab 1. April 2024 der Besitz und private Eigenanbau legal sein werden, Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel gilt und damit Millionen Nutzer in Deutschland endlich entkriminalisiert werden. Wie ebenfalls bereits angekündigt können ab 1. Juli 2024 Anbauvereinigungen nach Genehmigung mit dem gemeinschaftlichen Anbau beginnen. Neu dagegen ist eine konkrete Übergangsfrist für die Amnestieregelung, die ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Dadurch haben die Gerichte und zuständigen Behörden einen zusätzlichen Puffer zur Verfügung.

Allen Konsumenten unter Euch empfehlen wir auf jeden Fall, den Regelungstext komplett und genau anzusehen – hier finden sich neben den bekannten Hauptdiskussionspunkten auch alle detaillierten Regeln für Anbauvereinigungen (zu denen wir nicht gehören).

Auf jeden Fall ist spätestens heute der Tag, an dem so richtig gefeiert werden darf, denn jetzt ist es amtlich: wir dürfen ab 1. April legal Cannabis besitzen, konsumieren und anbauen, und das ist ein Meilenstein in der Justizgeschichte der Bundesrepublik Deutschland!

Bundesrat hat entschieden: Cannabis wird legal!

CSC Hallertau begrüßt die Entscheidung des Bundesrates gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Nach Wochen des Bangens kam heute die große Erlösung für Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland – Weed wird endlich legal. Nachdem der Bundestag das Cannabisgesetz (CanG) bereits im Februar durchgewunken hatte, stand heute die größte Hürde bevor: die Anrufung eines Vermittlungsausschusses im Bundesrat zu umgehen. Dies hätte nicht nur monatelange Verzögerungen zur Folge gehabt, sondern das Gesetz sogar noch komplett zum Scheitern bringen können. Unter anderem der sächsische CDU-Landesvorsitzende Michael Kretschmer hatte offen zugegeben, das Gesetz in den Ausschuss bringen zu wollen mit dem Ziel, dass es „nie wieder aus dem VA herauskommt“. Unserer Meinung nach ein klarer Missbrauch eines wichtigen politischen Instruments und somit ein heftiger Schlag ins Gesicht der Demokratie.

Zum Glück kam es dazu nicht – Kiffen wird ab 1. April legal und Cannabis gehört dann nicht mehr zu den Betäubungsmitteln. Rechtskräftig wird das Gesetz erst mit der Unterschrift des Bundespräsidenten (bzw. seiner derzeitigen Vertreterin) und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, was allerdings nur noch als Formsache gilt.

Auch wenn das derzeitige CanG nicht perfekt ist und noch an einigen Ecken weiter gefeilt werden muss, begrüßt der CSC Hallertau (natürlich) die heutige Entscheidung. Endlich wird die Strafverfolgung von tausenden Menschen, die Cannabis als Genussmittel nutzen, ein Ende haben: der Besitz von bis zu 50g getrocknetem Marihuana zu Hause (bis zu 25g in der Öffentlichkeit) wird legal sein, ebenso wie der heimische Anbau von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen. Ab Juli dann auch der gemeinschaftliche Anbau in Vereinen.

Wichtig ist nun die weitere Arbeit verschiedener Kommissionen und Resorts, vor allem für eine schnelle und sinnvolle Regelung mit realistischen Grenzwerten im Straßenverkehr, aber auch die öffentliche Aufklärung, da hier noch zu viel Halbwissen und unwahre Klischees existieren.

Der CSC Hallertau wird nun seine Arbeit als Netzwerk für Cannabisfans, Homegrower und auch Nichtkonsumenten in Gänze aufnehmen und in Kürze über weitere Schritte und Ziele informieren.

CSC Hallertau erfolgreich gegründet

Wer hätte es für möglich gehalten…

…dass Vertreter einer deutschen Bundesregierung irgendwann am langen, mit Mikrofonen bestückten Tisch sitzen, die Journalisten des Landes vor sich, und den Satz sagen „Die Cannabislegalisierung wird kommen, noch in diesem Jahr!“…

An dieser Stelle muss wohl in erster Linie ein Dank an all die Menschen erfolgen, die sich jahrelang ungeachtet von jeglichen Restriktionen für eine Legalisierung in Deutschland eingesetzt haben. Die Zeiten haben sich geändert. Zum Glück.

Aber es ist sicherlich noch ein weiter Weg, bis Genusshanf wirklich legal wird, alle nötigen Gesetzesanpassungen praxistauglich erarbeitet und umgesetzt sind und vor allem: bis „Kiffer“ in unserer Gesellschaft genauso akzeptiert und respektiert werden wie derjenige, der sich regelmäßig sein Bierchen oder Glas Wein gönnt. Genau hier will der CSC Hallertau ansetzen.

Vereinsgründung erfolgreich abgeschlossen und beurkundet

Der erste Schritt hierzu wurde am 15.05.2023 begangen: sieben Personen mit den gleichen Zielen haben sich zusammengefunden und offiziell den Verein „Cannabis Social Club Hallertau“ gegründet, der seine Arbeit offiziell mit der von der Bundesregierung angestrebten Legalisierung aufnehmen soll. Hierbei handelt es sich aktuell um einen sogenannten „Vorverein“ mit dem Ziel, sich ins Vereinsregister eintragen zu lassen, dann mit dem allen bekannten Zusatz e.V. (eingetragener Verein).

Zweck und Ziele des CSC Hallertau

Wichtig ist uns als Verein natürlich, gesetzeskonform zu handeln und eine mögliche Legalisierung auf einem geradlinigen und „sauberen“ Weg zu begleiten. Wir möchten die gesellschaftliche Aufklärung voranbringen, um eine Stigmatisierung zu beenden. Wir möchten wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsergebnisse besprechen und auch öffentlich diskutieren. Wir möchten gemeinschaftlich weiter für eine komplette Legalisierung mit reguliertem Markt in Form von lizensierten Fachgeschäften einstehen und kämpfen. Wir möchten auch Mitglieder und Konsumenten beraten und auch Nachteile des Konsums durchleuchten. Und wir möchten – auch durch Zusammenarbeit mit anderen Institutionen – über die Gefahren aufklären, die durch die Einnahme von verunreinigtem Hanf („gestrecktes Gras“, künstliche Cannabinoide etc.) entstehen können. Alle genauen Details zum Zweck und unseren Zielen findest Du in unserer vorläufigen Vereinssatzung, die in den nächsten Monaten noch an einigen Punkten angepasst wird.

Mitglied beim CSC Hallertau werden

Wir freuen uns natürlich grundsätzlich darauf, mit möglichst vielen Menschen in Kontakt zu kommen und viele Unterstützer zu finden, die Mitglied bei uns werden möchten – allerdings stecken wir zu dieser Stunde gerade noch in der ersten Aufbauphase und es sind noch nicht alle nötigen Voraussetzungen geschaffen, weitere Mitglieder sofort aufzunehmen. Dies wird erst mit der offiziellen Arbeitsaufnahme des Vereins gehen, sobald eine Legalisierung beschlossen wurde. Somit gibt es zwar bereits die Möglichkeit, einen Mitgliedsantrag online zu stellen, allerdings wird noch einige Zeit vergehen, bis wir diesem auch wirklich nachgehen und einen unterschreibbaren Mitgliedsantrag aushändigen können. Dafür bitten wir um etwas Geduld und Verständnis.

Bei Fragen stehen wir Dir natürlich jetzt schon gerne jederzeit zur Verfügung, Du kannst jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.